Schreiben des Bildungsministeriums vom 13.12.20

An alle Schulen in Rheinland-Pfalz

DIE MINISTERIN Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz Telefon 06131 16-0 Telefax 06131 16-2997 www.bm.rlp.de 14. Dezember 2020

Sehr geehrte Schulleiterinnen, sehr geehrte Schulleiter,

das aktuelle Infektionsgeschehen macht es notwendig, die gesellschaftlichen Kontakte noch stärker zu reduzieren, weil die bisher getroffenen Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in den vergangenen Wochen sich als nicht ausreichend erwiesen haben. Mit weiteren Kontakteinschränkungen und Einschnitten auch bei Wirtschaft und Handel sowie im privaten Umfeld – wie von der Ministerpräsidentenkonferenz gestern beschlossen – soll die Anzahl der Neuinfektionen deutlich gesenkt werden. Daher beteiligen sich auch die Schulen und Kitas an dieser Strategie der konsequenten Kontaktreduktion. Bislang haben Sie und Ihre Kollegien mit viel Disziplin und wirksamen Hygienekonzepten den Präsenzunterricht aufrechterhalten. Herzlichen Dank vielmals für dieses Engagement! Die Gesamtstrategie für alle Schulen in den kommenden Wochen – vor dem Hintergrund der nun bundesweit beschlossenen Einschränkungen – ist wie folgt: 2 Maßnahmen bis zu den Weihnachtsferien:

1. Von Mittwoch, 16.12.2020, bis Freitag, 18.12.2020, wird die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler an allen Schulen aufgehoben. Schülerinnen und Schüler, die zuhause bleiben können, sollen zuhause bleiben. Die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler teilen der Schule mit, wenn sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen. Die Lehrkräfte verrichten – auf der Grundlage der geltenden Regelungen – ihren Dienst für diese drei Tage grundsätzlich in der Schule. Das unterrichtliche Angebot findet in den üblichen Klassen und Kursen statt.

2. Ein pädagogisches Angebot zur häuslichen Arbeit (Fernunterricht) findet in den drei Tagen vor den Weihnachtsferien nicht statt. Allerdings sollen die Lehrkräfte in dieser Zeit möglichst den Fernunterricht für die Zeit ab 04.01.2021 vorbereiten.

3. Auszubildende, die den schulischen Unterricht in diesen Tagen nicht besuchen, müssen jedoch in dieser Zeit in den Betrieb gehen, soweit der Ausbildungsbetrieb dieses wünscht.

4. Schülerinnen und Schüler auch ab Klassenstufe 1 tragen ab sofort eine MundNasen-Bedeckung innerhalb der Schule und im Unterricht.

5. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Schülerinnen und Schüler, die keine geeigneten Endgeräte für den Unterricht zuhause nutzen können, die Geräte aus dem Sofortausstattungsprogramm entleihen. Sollten noch keine oder nicht genügend Geräte zur Verfügung stehen, besteht die Möglichkeit in begrenztem Umfang Geräte über kommunale Medienzentren oder das Pädagogische Landesinstitut zu entleihen (https://kmz.bildung-rp.de/). 

6. Für den Fall, dass in der Zeit vom 16.12.2020 bis zum 18.12.2020 sowie vom 04.01.2021 bis zum 15.01.2021 Klassenarbeiten, Kursarbeiten oder sonstige Leistungsnachweise angesetzt sind, ist im Einzelfall zu prüfen, was davon entfallen oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Entsprechend den rechtlichen Vorgaben kann an die Stelle von Klassenarbeiten oder Kursarbeiten auch eine Ersatzleistung treten. Die Zahl der Leistungsnachweise muss nicht für alle Schülerinnen und Schüler identisch sein. Abiturprüfungen und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall wie vorgesehen statt. In dem Schreiben zu den „Rechtlichen Rahmenbedingungen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung“ vom 13. August 2020 finden Sie die entsprechenden Ausführungen, die auch weiterhin gelten.

7. Damit Schülerinnen und Schülern, die in der Zeit vom 16.12.2020 bis zum 18.12. 2020 nicht am Unterricht teilnehmen, keine Nachteile entstehen, soll kein prüfungs-  oder abschlussrelevanter Lernstoff neu vermittelt werden, damit alle Schülerinnen und Schüler gleich gut auf noch anstehende Leistungsnachweise vorbereitet sind.

Maßnahmen nach den Weihnachtsferien:

1. Vom 04.01.2021 bis zum 15.01.2021 findet ausschließlich Fernunterricht statt. Die Schulleitung regelt, inwieweit Lehrkräfte ihren Dienst von zu Hause aus oder in der Schule versehen. In den „Leitlinien für den Unterricht im Schuljahr 2020/2021“ vom 30.06.2020 finden Sie Hinweise zum Unterricht in Szenario 3, auch die Handreichung „Lernen gestalten im Präsenz- und Fernunterricht“ vom 01.08.2020 (https://schuleonline.bildungrp.de/unterstuetzung-fuer-schulleitung-und-lehrkraefte/handreichung-onlinegestuetzter-unterricht.html) bietet Unterstützung und Anregungen für den Fernunterricht. Wir schlagen vor, möglichst Lernsituationen zu schaffen, bei denen Schülerinnen und Schüler den Lernstoff in ihrem eigenen Tempo bearbeiten können, auch unabhängig von Bildschirmen. In den vergangenen Monaten wurden die Server von Moodle@RLP deutlich verstärkt und sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler mit Endgeräten  ausgestattet. In einigen Konstellationen sind auch rein analoge Methoden z.B. Wochenpläne gut geeignet. Wenn Sie Videokonferenzen einsetzen, beachten Sie bitte die Hinweise des Pädagogischen Landesinstituts auf https://schuleonline.bildung-rp.de/digitale-werkzeuge/videokonferenzen.html insbesondere die Empfehlung, nicht während der gesamten Videokonferenz alle Kameras zu aktivieren. Nutzen Sie für die Arbeit mit digitalen Systemen auch weniger frequentierte Zeiten am Nachmittag. Darüber hinaus gibt das Pädagogische Landesinstitut Hinweise und Anregungen, wie in den einzelnen Fächern im Schuljahr 2020/2021 auf der Basis der geltenden Lehrbzw. Rahmenpläne eine Konzentration auf die unverzichtbaren Themen und Inhalte erfolgen kann: https://schuleonline.bildung-rp.de/unterstuetzung-fuer-schulleitung-undlehrkraefte/schwerpunkte-lehr-und-rahmenplaene.html (schulartübergreifend für alle Fächer und Wahlfächer bzw. Wahlpflichtfächer OS/SekI/SekII).

2. Alle Schulen bieten in dieser Zeit eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der Klassenstufe 7 an. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ganzheitliche und/oder motorische Entwicklung gilt die Notbetreuung einschließlich der Werkstufe. Ebenso soll für Schülerinnen und Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist, weil sie zum Beispiel nicht über gute räumliche oder technische Infrastruktur verfügen, die Gelegenheit zum Lernen in der Schule gegeben werden. Es ist sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler in der Notbetreuung an den Fernunterrichtsangeboten teilnehmen können. Die Gruppengröße in der Notbetreuung ist in der Regel nicht größer als 15 Schülerinnen und Schüler. Davon ausgenommen sind die Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche und/oder motorische Entwicklung. Hier soll die Gruppengröße acht Schülerinnen und Schüler nicht überschreiten. Alle Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 1 tragen während der gesamten Notbetreuung eine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Regelung zu den Maskenpausen bleibt weiter bestehen.

5 3. Die schriftlichen Abiturprüfungen finden wie geplant und in Präsenz an den Schulen statt (siehe EPoS-Schreiben „Abitur 2021 (Januar-Termin)“ vom 01.12.2020). Die betroffenen Schulen erhalten zeitnah eine Handreichung „Hygienemaßnahmen für die schriftlichen Abiturprüfungen in Ergänzung zum gültigen Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“. Abweichend von unserem EPOS-Schreiben vom 01.12.2020 und dem Schreiben an die Schülerinnen und Schüler vom 07.12.2020 kann aufgrund der neuen Situation am 04.1., 05.1. und 06.01.2021 unter strikter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln (einschließlich der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht) Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 13 grundsätzlich auch in Präsenzform stattfinden. Das ist möglich, weil durch den Fernunterricht für die anderen Schülerinnen und Schüler ausreichend Räumlichkeiten zur Entzerrung der Situation zur Verfügung stehen.

4. Die Vorgaben für das Lernen im häuslichen/und oder betrieblichen Umfeld für Auszubildende ergeben sich aus dem Berufsbildungsgesetz und finden während der Zeit des Fernunterrichts analog Anwendung, d.h. am konkreten Berufsschultag nach Stundenplan. Die Auszubildenden haben ihren schulischen Lernaufgaben nachzukommen, auch wenn die Schulgebäude geschlossen sind. Wir hoffen alle, dass der jetzige Shutdown und die damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen zu einer starken Reduzierung der Infektionszahlen führen. Für die Zeit ab dem 18.01.2021 wird die Infektionslage deshalb entscheidend sein. Bei möglichen Lockerungen sollen dann auch die Schulen möglichst bald zur Normalität unter Corona-Bedingungen zurückkehren und wieder in den Präsenzunterricht bzw. wo er geboten ist, in den Wechselunterricht zurückkehren. Bei allen jetzt sicherlich in den nächsten Tagen noch entstehenden Fragen scheuen Sie sich bitte nicht, sich an die Schulaufsicht, das Pädagogische Landesinstitut oder das Bildungsministerium zu wenden.

6 Liebe Schulleiterinnen und liebe Schulleiter, liebe Lehrkräfte, wir alle haben ein Jahr hinter uns, das mit keinem vergleichbar ist und ein ebensolches Weihnachtsfest vor uns. Sie alle sind über sich hinausgewachsen, haben über die Maßen viel geleistet und damit auch dazu beigetragen, dass Ihr Kollegium und Ihre Schülerinnen und Schüler bisher gut durch die Krise gekommen sind. Es ist mittlerweile schon eine lange Zeit, in der die Pandemie uns in Atem hält. Und es ist eine enorm anstrengende und häufig auch zermürbende Zeit. Aber es ist auch ein Ende in Sicht. Wir müssen und wir werden gemeinsam gut durch die nächsten Wochen und Monate kommen. Wir alle aus dem Ministerium für Bildung wünschen Ihnen und uns, dass über die kommenden Weihnachtstage und den Jahreswechsel die vielleicht vorhandene Müdigkeit einer inneren Ruhe weichen kann und diese jetzt anstehenden sehr eingeschränkten Feiertage viel Gelegenheit zur Erholung bieten, damit wir alle Kraft und Zuversicht tanken können für das kommende Jahr. Ich wünsche Ihnen ruhige und besinnliche Feiertage und ein gutes, gesundes, glückliches und vor allem Corona-freies neues Jahr 2021!

Ihre Dr. Stefanie Hubig

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 05. Januar 2021

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