Leitbild/ Qualitätsprogramm

Grundsätze unserer Arbeit

 

Unsere tägliche pädagogische Arbeit basiert auf den Grundlagen des Schulgesetzes, der Grundschulordnung sowie der Förderschulordnung.

 

Wir zitieren aus dem Schulgesetz:

§ 1: „ Der Auftrag der Schule bestimmt sich aus dem Recht des Einzelnen auf Förderung seiner Anlagen und Erweiterung seiner Fähigkeiten sowie aus dem Anspruch von Staat und Gesellschaft an einen Bürger, der zur Wahrnehmung seiner Rechte und Übernahme seiner Pflichten hinreichend vorbereitet ist.“

 

Aus diesem Zitat wollen wir die Grundsätze für unsere Arbeit ableiten:

  • Wertschätzung jedes einzelnen Schülers mit seinen Stärken und Schwächen

  • wertschätzender Umgang miteinander

  • Individualität: „Jedes Kind ist individuell.“ (individuelle Leistungsfähigkeit, individuelle familiäre Bedingungen, …)

  • Erziehung zur Selbstständigkeit

  • Mitbestimmung der Schüler (Schülerparlament) / Partizipation, Einbeziehung in die Gestaltung von Unterricht

  • Ganzheitlicher Unterricht / Förderung (Einbezug des sozial-emotionalen, psycho-motorischen und kognitiven Bereichs)

 

Jedes Kind ist entsprechend seiner individuellen Lernvorrausetzungen zu fördern.