Konzept der Schwerpunktschule Lutzerath

Seit dem Schuljahr 2011 / 2012 ist die Grundschule Lutzerath Schwerpunktschule. Dies bedeutet, dass an unserer Schule Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam leben und lernen. Um dies umsetzen zu können, orientiert sich unsere Arbeit an einem Förderkonzept, das allen Schülerinnen und Schülern ein individuelles Lernen ermöglichen soll.

Weitere Informationen zu Förderkonzept und Schwerpunktschule finden Sie in den Downloads.

 Förderlehrerin in Einzelsituation 

 


1. Grundsätze unserer Arbeit

Unsere tägliche pädagogische Arbeit basiert auf den Grundlagen des Schulgesetzes, der Grundschulordnung sowie der Förderschulordnung.

 

Wir zitieren aus dem Schulgesetz:

§ 1: „ Der Auftrag der Schule bestimmt sich aus dem Recht des Einzelnen auf Förderung seiner Anlagen und Erweiterung seiner Fähigkeiten sowie aus dem Anspruch von Staat und Gesellschaft an einen Bürger, der zur Wahrnehmung seiner Rechte und Übernahme seiner Pflichten hinreichend vorbereitet ist.“

 

Aus diesem Zitat wollen wir die Grundsätze für unsere Arbeit ableiten:

  • Wertschätzung jedes einzelnen Schülers mit seinen Stärken und Schwächen

  • wertschätzender Umgang miteinander

  • Individualität: „Jedes Kind ist individuell.“ (individuelle Leistungsfähigkeit, individuelle familiäre Bedingungen, …)

  • Erziehung zur Selbstständigkeit

  • Mitbestimmung der Schüler (Schülerparlament) / Partizipation, Einbeziehung in die Gestaltung von Unterricht

  • Ganzheitlicher Unterricht / Förderung (Einbezug des sozial-emotionalen, psycho-motorischen und kognitiven Bereichs)

 

Jedes Kind ist entsprechend seiner individuellen Lernvoraussetzungen zu fördern.